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Le Gouvernement du Grand-Duché du Luxembourg

Eltern Post | Ausgabe April 2025

Screen Life Balance

Ab dem 22. April 2025, also direkt nach den Osterferien, wird im CDI die Nutzung von Smartphones und anderen internetfähigen Geräten für Schüler der Cycles 1-4 während des gesamten Schultages, einschließlich der Pausen, und bei allen schulischen Aktivitäten verboten sein.

Obwohl die großherzogliche Verordnung für die Cycles 5, 6 und PO erst nach den Pfingstferien (ab dem 2. Juni 2025) in Kraft tritt, wendet das CDI für die Annexen, an denen Klassen des Cycles 5, 6 und PO gemeinsam mit den Cycles 1-4 unterrichtet werden, weiterhin die geltenden internen Vorschriften an.

In Cohabitations-Klassen in den Lycées passt sich das CDI den Regelungen des jeweiligen Lycées an.

Im CDI ist die Nutzung von Smartphones für Unterrichtszwecke unter Aufsicht der Lehrkraft sowie bei medizinischen Bedürfnissen eines Schülers, die durch ein ärztliches Attest belegt werden müssen, oder bei besonderen Bedürfnissen weiterhin erlaubt. Schüler, die ihr Smartphone benötigen, um vor oder nach der Schule erreichbar zu sein, müssen es ausgeschaltet und in der Schultasche aufbewahrt lassen. Das Lehrpersonal wird auf die Einhaltung dieser Regelung achten.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in der Umsetzung der neuen Regelungen.

 

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